Hinweise zu Krankmeldungen

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die Verpflichtung besteht (durch die Erziehungsberechtigten oder das volljährige Kind selbst), ein Kind morgens in der Schule krank zu melden, wenn es nicht zum Unterricht kommen kann.
Dies ist nicht nur eine Verpflichtung laut Schulgesetz, sondern es ist insbesondere in der aktuellen Lage für uns auch enorm wichtig zu wissen, warum jemand nicht zum Unterricht erscheinen kann.
Über geplante Termine, die im Vormittagsbereich stattfinden müssen, ist die Schule vorab zu informieren. Auch das ist bereits bekannt.
Es wird darum gebeten, dass diese Regelungen ab sofort wieder eingehalten werden.